Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, kurz: HinSchG ) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass
UHING hat eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht Ihnen als hinweisgebende Person zur Verfügung, sofern Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden oder offenlegen möchten. Dies sind insbesondere Straftaten, Bußgeldtatbestände sowie Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).
Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich und unter Zusicherung des Schutzes vor Repressalien behandelt.
Hinweisgebende können die Meldestelle jederzeit per E-Mail, telefonisch oder persönlich kontaktieren: https://joachimuhinggmbhundcokg.hinweisgeberportal.de/frontpage
Bitte beschreiben Sie alle Umstände des Falles so konkret wie möglich, um eine schnelle und sachgerechte Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen.
Alternativ können sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html